Was ist qualifizierte Kindertagespflege?

Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson möchte Eltern u.a .darin unterstützen Familie und Berufstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen.

Eine qualifizierte Tagespflegeperson darf bis zu fünf Kinder im Alter von 0-13 Jahren gleichzeitig in ihrem Haushalt betreuen. Dazu muss diese zunächst an  einem Qualifizierungslehrgang teilnehmen und erhält nach bestandener Prüfung eine Pflegeerlaubnis. Das Jugendamt entscheidet nach eingehender Prüfung der Tagespflegestelle und der Tagespflegeperson, ob und wie viele Kinder dort betreut werden dürfen. Über den Vermittlungspool des Jugendamtes können Eltern eine passende Tagespflegeperson finden oder sich auch selbst auf die Suche machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern auf Antrag einen Zuschuss zu den Betreuungskosten über das Jugendamt erhalten.

Eine qualifizierte Tagespflegeperson arbeitet selbständig und ist nicht weisungsgebunden. Somit entscheidet sie selbst darüber, welches Kind sie betreuen möchte oder nicht.

Tagespflegepersonen haben den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Erziehungs- und Bildungsauftrag wie andere Kindertageseinrichtungen.
Neu ist, dass die Kindertagespflege gesetzlich der Kita- und Krippenbetreuung gleichgestellt wurde und somit auch der Qualitätsanspruch an die Kindertagespflegepersonen gestiegen ist. Gleichzeitig erfährt deren Arbeit und Engagement nun endlich auch von Gesetz wegen die verdiente Wertschätzung.
Der Bildungsauftrag ist in den Bildungsplänen der Bundesländer konkretisiert.

 

Das Besondere an der Kindertagespflege ist die individuelle Förderung, Betreuung und Erziehung, die jedes Tageskind  dank der überschaubaren Gruppengröße erfahren kann. Diese flexible Betreuungsform in familiärer Atmosphäre ist daher eine geeignete Alternative zu Krippe oder Hort. Auch als Ergänzung zur Kita und Schule wird sie gerne genutzt.

Qualifizierte Tagespflegepersonen sind verpflichtet regelmäßig an Fachfortbildungen teilzunehmen und alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs-am-Kind zu absolvieren. 

Während der Betreuungszeit in der Tagespflege ist Ihr Kind unfallversichert.